„Strafverteidigung ist Kampf“
(Hans Dahs, Handbuch des Strafverteidigers) In keinem anderen rechtlichen Bereich wird der Betroffen…
RECHTSANWALT KRISTIAN KREUTER
PROFESSIONELLE UND LANGJÄHRIGE ERFAHRUNG IM BEREICH STRAFVERTEIDIGUNG
RECHTSANWALT FÜR STRAFRECHT
geboren 1979 in Reinbek bei Hamburg
Studium der Rechtswissenschaften (einschließlich Strafrecht und Kriminologie) und Psychologie an der Universität Trier
Rechtsanwalt Kristian Kreuter hat seine EXPERTISE DURCH TEILNAHME AN ZAHLREICHEN FORTBILDUNGEN gem. § 15 FAO (Fachanwaltsordnung) im Strafrecht erweitert.
Sie wurden verhaftet? Ihre Wohnung wurde durchsucht, Mobiltelefone und Rechner sichergestellt? Sie sollen erkennungsdienstlich behandelt werden? Beschlagnahme, Sicherstellung und Einziehung drohen? Sie wurden bereits angeklagt? Es liegt ein Strafbefehl gegen Sie vor? Sie suchen einen Verteidiger?
Dann nehmen Sie sich in dieser Situation einen erfahrenen, spezialisierten Strafverteidiger an Ihre Seite. Einen Beistand, der professionell und leidenschaftlich um Ihre Rechte kämpft und für die Unschuldsvermutung streitet. Rechtsanwalt und Strafverteidiger Kristian Kreuter bietet Ihnen bundesweit kompetente, engagierte und diskrete Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Strafrechts.
Die erste Devise lautet, und zwar immer: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold. Äußern Sie sich nicht zum Tatvorwurf, niemals, sondern wenden Sie sich an einen erfahrenen und spezialisierten Strafverteidiger. Sie können mich jederzeit erreichen, 24 Stunden, 7 Tage die Woche (in Notfällen: 0178 7287215).
MEINE SCHWERPUNKTE ALS STRAFVERTEIDIGER
(und Unterschlagung) gem. §§ 242 ff. StGB (z.B. Diebstahl, besonders schwerer Fall des Diebstahls, Diebstahl mit Waffen, Bandendiebstahl, Wohnungseinbruchdiebstahl)
gem. §§ 263 ff. StGB (z.B. Betrug, Computerbetrug, Subventionsbetrug, Erschleichen von Leistungen, Kreditbetrug, Untreue)
Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit gem. §§ 223 ff. StGB (z.B. Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, schwere Körperverletzung, Körperverletzung mit Todesfolge)
Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) (z.B. Herstellen, Anbau, Einfuhr, Ausfuhr von Betäubungsmitteln, Veräußerung, Abgabe, Inverkehrbringen und Besitz von Betäubungsmitteln gem. § 29 ff. BtMG
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung gem. § 174 ff. StGB (z.B. Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften, sexueller Missbrauch, Sexueller Übergriff; Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung)
Ehrdelikten gem. §§ 185 ff. StGB (Beleidigung, Üble Nachrede, Verleumdung)
Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB (z.B. Mord, Totschlag, Fahrlässige Tötung)
Gemeingefährliche Straftaten gem. § 306 ff. StGB (z.B. Brandstiftung, Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Verkehr)
Raub und Erpressung gem. § 249 ff. StGB Urkundenfälschung gem. § 267 ff. StGB Sachbeschädigung gem. § 303 ff. StGB Jugendstrafrecht
Rechtsanwalt Kristian Kreuter hat seit seiner Zulassung im Jahre 2009 in zahlreichen kleinen und großen Strafermittlungsverfahren und gerichtlichen Verfahren verteidigt.
Größere Aufmerksamkeit erregten einige Verfahren und Prozesse, in denen entweder die Tatumstände oder die Person des Beschuldigten oder Angeklagten von besonderem öffentlichen Interesse waren.
QUALIFIZIERTER EXPERTE ALS STRAFVERTEIDIGER IN TRIER
Erfolgreiche Teilnahme am Fachanwaltslehrgang Strafrecht und regelmäßige Fortbildungen auf dem Gebiet des Strafrechts
Über 14 Jahre Erfahrung als Strafverteidiger in Trier
Über 250 positive Mandantenbewertungen bei Anwalt.de und Google
Auszug aus Anwalt.de und google
Herr Kreuter hat mich nun zum 3. Mal verteidigt und ich bin sehr zufrieden.
Ich hatte nach einem Fahrradunfall ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr. Dieses wurde nach Herr Kreuters Arbeit erfolgreich eingestellt. Ich empfehle ihn mit voller Zufriedenheit weiter. – auf anwalt.de
TRUNKENHEIT IM VERKEHR
Der Kontakt war sehr nett. Herr Kreuter verfügt über eine sehr hohe Fachkompetenz. Als Rechtsvertreter absolut zu empfehlen. – auf anwalt.de
STRAFRECHTSANGELEGENHEIT
RA Kreuter ist perfekt für Jugendstrafrecht. Neben der sehr guten Verteidigung unseres Sohnes (z.b. Festlegung der richtigen Strategie) stand er auch beratend zu unserer Seite und hat sich die Zeit genommen um „erzieherisch“ auf ihn einzuwirken. Wirklich toll!
Wir können Rechtsanwalt Kristian Kreuter uneingeschränkt weiterempfehlen. Grosses Dankeschön. – auf anwalt.de
JUGENDSTRAFRECHT
BEITRÄGE VON RECHTSANWALT KRISTIAN KREUTER
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STRAFVERTEIDIGUNG KREUTER